Steuerrecht und Steuerstrafrecht




Das Steuerrecht befindet sich in einem permanenten Wandel: durch die Reformen großer Steuergesetze wie das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz, das Gesetz über die Grund- und Grunderwerbssteuer, durch Jahressteuergesetze, durch Erlass zahlreicher Verwaltungsverordnungen, durch die Fortführung der finanzrechtlichen Rechtsprechung usw.

Die Tätigkeit der Anwaltskanzlei Regentrop im Steuerrecht bezieht sich unter anderem auf den spezielleren Bereich der Rechtsbehelfe im Steuerrecht. Für die Formulierung eines Einspruchs beim Finanzamt und insbesondere für die Formulierung einer Klage vor dem Finanzgericht ist es erforderlich und unerlässlich, die Argumente für den Mandanten/die Mandantin formell richtig auszuführen, darüber hinaus auch steuerrechtlich präzise zu fassen und zu begründen. Dabei sind die "Eigenheiten" im Finanzgerichtsprozess besonders zu beachten.

Die Tätigkeit der Anwaltskanzlei Regentrop im Steuerrecht bezieht sich weiterhin auf den spezielleren Bereich der Steuerhinterziehung. Wer sich dem Vorwurf der Steuerhinterziehung oder Steuerverkürzung seitens der Steuerbehörde ausgesetzt sieht, wird mit einer steuerrechtlichen, aber zusätzlich auch mit einer strafrechtlichen Problemstellung konfrontiert. Ein Steuerberater wird zwar die steuerrechtlichen Aspekte einer Steuerstraftat klären, auf eine strafrechtliche Beurteilung wird er aber mangels strafrechtlicher Ausbildung nicht geeignet eingehen können. Professionelle anwaltliche Vertretung ist angezeigt. Schwerpunkte beim Vorwurf der Steuerhinterziehung sind die Steuerhinterziehung bei der Einkommensteuer und die Steuerhinterziehung bei der Umsatzsteuer. Für die letztere Konstellation spielt auch eine spätere Aberkennung der Kleinunternehmereigenschaft eine Rolle.
Um die Nachteile einer Steuerhinterziehung oder Steuerverkürzung zu vermeiden, sollte anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden.

Erstellung einer Jahreseinkommensteuererklärung: Die Anwaltskanzlei Regentrop vermittelt zusätzlich die Beratung, Erstellung und Betreuung der jeweiligen Jahreseinkommensteuererklärung durch den Lohnsteuerberatungsverbund e.V. – Lohnsteuerhilfeverein- , Kaiser-Friedrich-Ring 24, 66740 Saarlouis, Telefon: 0 68 31 / 706 37 22. Infos und Beiträge bei: https://www.steuerverbund.de/


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